ZEWO
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Die Stiftung ZEWO ist die schweizerische Fachstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen. Ihnen verleiht sie ein Gütesiegel als Qualitätsausweis.
Zweck der ZEWO ist die Förderung von Transparenz und Lauterkeit im Spendenmarkt Schweiz. Durch ihre Tätigkeit trägt die ZEWO entscheidend dazu bei, das Image der gemeinnützigen Organisationen zu stärken und die Spendenbereitschaft der Bevölkerung zu erhalten.
Als Fachstelle nimmt die ZEWO Stellung zu Mittelbeschaffungsmethoden und weiteren Fragen rund um das Spendenwesen.
SEA
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Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) ist eine Allianz evangelischer Landes- und Freikirchen, Werke und Einzelpersonen. Die SEA ist eine Stimme evangelischer Christen in der Öffentlichkeit. Die SEA fördert die Zusammenarbeit evangelischer Christen.
Der Ehrenkodex SEA schafft Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit, die Verwendung von Spendenmitteln, sowie für die Durchführung von Buchprüfungen. Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) verleiht christlichen Organisationen das Gütezeichen Ehrenkodex SEA, welche die im Wortlaut festgehaltenen Grundsätze erfüllen.
Wie finanziert das Blaue Kreuz seine Arbeit?
Das Blaue Kreuz finanziert seine Arbeit durch Beiträge von Staat und Kirche, durch Mitgliederbeiträge sowie durch Spenden von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen. Auch die testamentarischen Zuwendungen sind ein wichtiger Teil der Einnahmen.
Das Blaue Kreuz führt auf deutschschweizerischer Ebene die Geschäftsstelle und den Blaukreuz-Verlag in Bern, den BrockiShop in Thayngen und setzt zur Unterstützung der Blaukreuzarbeit in Osteuropa eine Kommission ein. Alle vier Rechnungen werden in einer konsolidierten Rechnung zusammengefasst.
Unser aktueller Jahresbericht kann auf der Geschäftsstelle bezogen werden.
Spenden
Wer das Blaue Kreuz der deutschen Schweiz durch Spenden unterstützen möchte, kann über eines der folgenden Postkonti spenden:
- Blaues Kreuz der deutschen Schweiz - allgem. Spenden für Aktionen im In- und Ausland, 3001 Bern: 30-8880-3
- Blaues Kreuz der deutschen Schweiz, Geschäftsstelle, 3001 Bern:
30-4645-7 - Blaues Kreuz Prävention + Gesundheitsförderung
Geschäftsstelle Deutschschweiz (inkl. Kinder- und Jugendarbeit): 80-45820-8 - Blaukreuz-Verlag Bern, 3001 Bern: 30-437-0
Legate
Sehr dankbar sind wir für die testamentarischen Zuwendungen. Ohne Testament regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch die Vermögensnachfolge. Mit einem Testament können Sie aber in Abänderung der gesetzlichen Erbfolge Ihnen nahestehende Personen besonders begünstigen. Auch haben Sie die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation über Ihr Ableben hinaus zu unterstützen, sei es durch ein Legat (Vermächtnis), durch Erbeinsetzung, Versicherungsbegünstigung oder durch eine Trauerspende. In besonderen Fällen ist auch der Abschluss eines Erbvertrages sinnvoll.
Mit einem Legat vermachen Sie einer Person oder Organisation eine bestimmte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc.) oder eine bestimmte Summe aus Ihrem Vermögen. Die bedachte Person oder Institution erhält damit einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben.
Ein Legat können Sie in beliebiger Höhe ausrichten. Bedingung ist einzig, dass die Pflichtteile des Ehegatten, der Nachkommen oder der Eltern nicht verletzt werden.
Das Blaue Kreuz ist als gemeinnützige Organisation in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit
Sie können unseren kleinen Ratgeber «Der letzte Wille» bei uns beziehen oder hier als pdf-Datei runterladen. Wir stehen auch für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.













